KRANKENVERSICHERUNGEN

 1.  Private Krankenversicherung
       

 2.  Private Krankenversicherung
      für Studenten


 3.  Private Krankenversicherung
      für Beihilfeberechtigte


 4.  Private Krankenzustzversicherung
      als Ergänzungsversicherung


 5.  Gesetzliche Krankenversicherung           


   PRIVATE ALTERSVORSORGE

 1.  Private Rentenversicherung

 2.  Kapitallebensversicherung

 3.  Rürup Rente

 4.  Riester Rente


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 1.  Direktversicherung

 2.  Rückgedeckte
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 3.  Pensionskasse


   VERSICHERUNG AUSBILDUNG

 1.  Buchhaltung

 2.  1 x 1 der Vermögensbildung
      Unterstützungskasse


 3.  Fernstudium


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 1.  Dread-Disease
 2.  Risikolebensversicherung
 3.  Grundfaehigkeitsversicherung
 4.  Berufsunfaehigkeitsversicherung


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 1.  Betriebshaftpflichtversicherung
 2.  Betriebsunterbrechungsversicherung
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 6.  Firmenrechtschutzversicherung
 7.  Gebaeudeversicherung
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Betriebliche Altersvorsorge mit Direktversicherung



Pauschalbesteuerung Direktversicherung



Betriebliche Altersvorsorge - Allgemeine Informationen

Im Allgemeinen:
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallzusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Prämienrückgewähr.



Im Detail:
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, weil dieser einen latenten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen hat. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge zu einer Direktversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 % berechnen, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurde. Eine solche Lohnsteuerpauschalierung ist aber nur im ersten Dienstverhältnis zulässig. Pauschal besteuert werden können Direktversicherungsbeiträge bis zu 1.752 Euro, bei Gruppenverträgen bis zu 2.148 Euro jährlich je Arbeitnehmer. Die späteren Rentenzahlungen sind beim Arbeitnehmer als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil zu versteuern.



Durch das Alterseinkünftegesetz sind nunmehr Beiträge des Arbeitgebers (dazu gehören auch Beiträge aus einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers) aus dem ersten Dienstverhältnis für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung steuerfrei, wenn eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist und soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West) nicht übersteigen. Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 Euro, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. Die späteren Rentenzahlungen sind in diesem Fall in voller Höhe als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Werden die Versicherungsbeiträge dagegen individuell nach Lohnsteuerkarte versteuert, ist eine anschließende Kapitalauszahlung steuerfrei und eventuelle Rentenzahlungen werden ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Außerdem kann man normalbesteuerte Beiträge noch durch die Altersvorsorgezulage fördern lassen. Die späteren Rentenzahlungen sind dann in voller Höhe als sonstige Einkünfte zu versteuern. Werden die Beiträge in die Direktversicherung mit 20% pauschal besteuert oder sind sie steuerfrei gestellt, kommt eine Altersvorsorgezulage nicht mehr in Betracht.



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Direktversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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