KRANKENVERSICHERUNGEN

 1.  Private Krankenversicherung
       

 2.  Private Krankenversicherung
      für Studenten


 3.  Private Krankenversicherung
      für Beihilfeberechtigte


 4.  Private Krankenzustzversicherung
      als Ergänzungsversicherung


 5.  Gesetzliche Krankenversicherung           


   PRIVATE ALTERSVORSORGE

 1.  Private Rentenversicherung

 2.  Kapitallebensversicherung

 3.  Rürup Rente

 4.  Riester Rente


   BETRIEBL. ALTERSVORSORGE

 1.  Direktversicherung

 2.  Rückgedeckte
      Unterstützungskasse


 3.  Pensionskasse


   VERSICHERUNG AUSBILDUNG

 1.  Buchhaltung

 2.  1 x 1 der Vermögensbildung
      Unterstützungskasse


 3.  Fernstudium


   RISIKO VORSORGE

 1.  Dread-Disease
 2.  Risikolebensversicherung
 3.  Grundfaehigkeitsversicherung
 4.  Berufsunfaehigkeitsversicherung


   GEWERBLICHE
     SACHVERSICHERUNGEN


 1.  Betriebshaftpflichtversicherung
 2.  Betriebsunterbrechungsversicherung
 3.  D&O Versicherung
 4.  Elektronikversicherung
 5.  Feuerversicherung
 6.  Firmenrechtschutzversicherung
 7.  Gebaeudeversicherung
 8.  Inventarversicherung
 9.  Praxisausfallversicherung
10. Transportversicherung


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Betriebliche Altersvorsorge (BAV) über die Pensionskasse



Fond Pensionskasse



Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse

Pensionskasse

Im Allgemeinen:
Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (Versicherungsunternehmen), das gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen zusagt und das Versorgungsrisiko übernimmt. Der Versorgungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.

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Im Detail:
Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge grundsätzlich zum Arbeitslohn; sind aber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Bis einschließlich 2008 ist dieser Betrag auch sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung). Der jeweilige steuerfreie Betrag kann um weitere 1.800 EUR aufgestockt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr keine Beiträge nach § 40b EStG pauschal versteuert werden. Beiträge zur Pensionskasse, die aus individuell versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegtem Einkommen aufgebracht werden, können im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden oder nach §§ 79 ff EStG durch eine Altersvorsorgezulage gefördert werden. Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen in diesem Fall in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).



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