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Elektronikversicherung
Die gewerbliche Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung
wird eingesetzt um elektronische Anlagen in der verarbeitenden Industrie, der Informationstechnik sowie in allen Betrieben und Unternehmen welche ein Wertschöpfung auf Grundlage elektronischer Anlagen und Geräte
In einer Elektronikversicherung sind versicherbar:
- Kommunikationstechnik
- Technik der EDV
- Bürotechnik
- Medizintechnik für Diagnose und Therapie
- Mess- und Regeltechnik
- Sonstige elektronische bzw. elektrotechnische Geräte, "Exoten" wie Fütterungsanlagen in der Landwirtschaft oder auch Kassensysteme.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Geräte betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sein müssen.
Die Umstände welche zu einem Leistungsfall führen:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
- Überspannung, Influenz, Induktion, Kurzschluss,
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden,
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
- Höhere Gewalt,
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler.
Nicht versichert werden kann:
- Vorsatz des VN oder seiner Repräsentanten,
- Schäden durch betriebsbedingte vorzeitige oder normale Abnutzung (Verschleiß),
- Schäden durch Kernenergie,
- Schäden an nicht betriebsfertig aufgestellten Sachen,
- Schäden, für die ein Dritter als Lieferant einzutreten hat ( Hersteller, Händler, Reparaturfirma),
- Vermögensschäden wie Betriebsunterbrechung, Kosten für Mietgeräte,
- Schäden infolge Wertverbesserungen an der Sache(Aufrüstungen, Erweiterungen),
- Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung(Provisorien).