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Rechtsschutzversicherung online Vergleich
Firmenrechtschutzversicherung
Versicherte Personen/Eigenschaften
In § 24 ARB wird Versicherungsschutz angeboten als Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine.
Bei dieser Rechtsschutzform in den ARB 94 handelt es sich um eine Kombination aus dem Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige gemäß § 24 ARB 75 und dem Rechtsschutz für Vereine gemäß § 28 ARB 75.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger. Weiter sind die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.
Versichert werden kann ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.
Versicherte Leistungsarten (Leistungsarten / Rechtsschutz) sind
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht im Verkehrsbereich. Über eine Klausel kann dieses Risiko jedoch bei Betrieben des Kraftfahrzeughandels oder Handwerkes, Fahrschulen und Tankstellen mitversichert werden.
Kein Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich.